Das ADR oder Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ist ein europäisches Übereinkommen, das am 30. September 1957 von mehreren Ländern in Genf unterzeichnet wurde, um die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße zu regeln.
Das ADR ist in Deutschland seit Januar 1968 in Kraft und entspricht den Empfehlungen der Vereinten Nationen. Nicht nur die meisten europäischen Länder haben es unterzeichnet, sondern auch asiatische und nordafrikanische Länder.
ADR kommt vom ersten Buchstaben einiger Wörter im französischen Titel Accord Européen relatif au Transport International des Marchandises Dangereuses par Route. Dieses Abkommen wurde 1957 in Genf unter der Aufsicht des Binnenverkehrsausschusses der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE)ausgearbeitet.
Die Vereinbarung wird alle zwei Jahre überprüft.
Welche Aspekte werden von der ADR-Güterbeförderung abgedeckt?
Das Abkommen regelt Verpackung, Transport, Dokumentation und andere Aspekte des Gefahrguttransports auf der Straße . Dazu gehören: das Be- und Entladen sowie die Lagerung gefährlicher Güter, unabhängig davon, ob die Beförderung zwischen Ländern oder innerhalb eines Gebiets erfolgt.
Ein wichtiger Aspekt dieser Vereinbarung ist, dass sie die Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten jeder der an den Transaktionen beteiligten Parteien berücksichtigt. Dadurch werden Schäden an Personen und Sachen vermieden und die Umwelt geschützt.
Die Verordnung enthält eine ausführliche Liste mit Überschriften für die meisten als gefährlich eingestuften Güter (kodiert nach einer von der UNO festgelegten Nummerierung) und die für jeden Fall geltenden Vorschriften:
- Darin sind diegefährlichen Güteraufgeführt, die auf der Strasse transportiert werden können.
- Gibt die Verpackungsarten für jeden Stoff an.
- Für die Etikettierung und Kennzeichnung von Ladungen enthält es auch die verschiedenen Angaben für Waren und Fahrzeuge.
- Definiert die für den Transport vorzulegenden Unterlagen.
- Sie enthält auch einschlägige Vorschriften für das Beladen, Stauen und Entladen von Gefahrgut.
- Darin werden die erforderlichen Genehmigungen und Schulungen für die am Güterverkehr beteiligten Personen aufgeführt.
Die Verordnung betrifft sowohl die unmittelbar an der Beförderung Beteiligten als auch die Hersteller von Elementen und Materialien für die Beförderung, Verpackung und Handhabung gefährlicher Güter.
Benötigen Fahrzeuge und Fahrer besondere Genehmigungen?
Es gibt eine spezielle ADR-Prüfung für die Beförderung von Gefahrgut. Die meisten Nutzfahrzeuge müssen jedes Jahr geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie verkehrssicher sind und die Straßenverkehrsvorschriften einhalten. Zusätzlich zu dieser Prüfung muss ein Lastkraftwagen aber auch in folgenden Fällen kontrolliert werden:
- Beförderung von Sprengstoffen oder gefährlichen Gütern in loser Schüttung (bekannt als ADR-Prüfung).
- Wenn Lastkraftwagen außerhalb der EU befördert werden (dies wird als TIR-Transport bezeichnet).
- Im Falle einer Erhöhung oder Verringerung der Eigenschaften des Fahrzeugs, z. B. durch Veränderung des zulässigen Gewichts.
- Wenn ein Zertifikat für emissionsarmes Fahrzeug erhalten wurde.
Darüber hinaus muss der Fahrer des Fahrzeugs im Besitz eines ADR-Führerscheins sein, der für das zu befördernde Material geeignet ist. Für das Führen von Fahrzeugen, die gefährliche Güter transportieren, gibt es einen ADR-Basisführerschein, aber es gibt noch weitere spezielle Führerscheine, je nachdem, ob es sich um den Transport von Tankwagen, Sprengstoffen oder radioaktiven Stoffen handelt. Diese Genehmigung muss alle fünf Jahre erneuert werden, wie es im internationalen Abkommen über den Transport dieser Güter festgelegt ist.
Die ADR-Vereinbarung sieht keine Sanktionen bei Nichteinhaltung vor. Die nationalen Behörden können durch Anwendung ihrer eigenen Rechtsvorschriften tätig werden. Eine vollständige Liste der 49 Länder, die sich dem ADR angeschlossen haben, finden Sie auf der Website der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE).